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Auftragsverhältnis:
Die
von Rechtsanwalt Jörg Eberhardt auf diese Website verbreiteten
Inhalte dienen lediglich der allgemeinen Information über das
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Informationen und Auskünften, die im Rahmen eines bestimmten Auftrags
erteilt werden.
Es
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ein Auftragsverhältnis zu begründen. Ein solches kommt auch nicht
durch Übersendung einer Email zustande.
Die
Versendung von Emails ist grundsätzlich kein sicheres Übermittlungsmedium.
Es besteht die Möglichkeit, dass Emails nicht den richtigen Empfänger
erreichen bzw. fristgerecht zugehen. Der Inhalt der an die Kanzlei
versandten Emails kann daher erst mit ausdrücklicher Bestätigung der
Kanzlei wirksam werden.
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